Teilnahmebedingungen

1. Teilnahme

Jeder Verlag kann teilnehmen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Buchausstellung besteht nicht. Insbesondere können Verlage, die mit ihrem Verlagsprogramm oder einzelnen Titeln politisch, religiös, kulturell oder ansonsten radikale Ansichten verbreiten oder solche radikalen Ziele verfolgen, von einer Teilnahme an den Stuttgarter Buchwochen ausgeschlossen werden. Der Verband behält sich das Recht auf die Standverteilung und die Ablehnung von Anzeigen vor.

2. Exponate, Auf- und Abbau

Bitte schicken Sie pro gemeldetem Titel nur 1 Exemplar. Die Transportkosten trägt der Aussteller. Die Aussteller werden gebeten, alle Exponate mit dem Ladenpreis auszuzeichnen. Der Auf- und Abbau aller Stände erfolgt durch den Verband. Die Exponate gehen in den Besitz der Stuttgarter Buchwochen über. Sie werden zur Deckung der Kosten nach Ende der Buchwochen und Ablauf einer angemessenen Frist als Mängelexemplare pauschal verkauft oder fließen in die Tombola des nächsten Jahres. Der Erlös der Tombola wird für ein soziales Projekt gespendet.

3. Maximale Standbeladung

Die maximale Standbeladung beträgt bei Standeinheiten 30 Titel, bei Kabinettständen 20 Titel, beim „Gemeinschaftsstand Kleiner Verlage“ 10 Titel. Überzählige Titel können wir aus Sicherheitsgründen leider nicht ausstellen! Bei Sonderformaten behalten wir uns eine Prüfung im Einzelfall vor.

4. Standsysteme

Die Standeinheiten sind beleuchtet, die Standbeschriftung wird vom Verband vorgenommen, sofern keine individuelle Standbeschriftung gewünscht wird. Das Haus der Wirtschaft verwendet in seinen Räumen ein Standsystem, das aus der „Oktanorm-Serie“ entwickelt wurde. Es besteht aus einem Tisch (Höhe ca. 75 cm) und einer Schrägablage, die ein frontales Ausstellen bestens zulässt.

Standmaße (BxHxT): 95 x 250 x 70 cm. Die Buchablagen können der individuellen Buchgröße flexibel angepasst werden. Für die Kabinette und den „Gemeinschaftsstand Kleiner Verlage“ wird das gleiche System, jedoch ohne Tischablage, verwendet.

Die Standaufbauten dürfen nicht verändert werden; insbesondere das Bekleben oder Verkleiden der Stände ist untersagt.

5. Werbematerial

Werbematerial liegt in Prospektfächern (DIN A4) an den Ständen aus. Material zu Kabinetten und Themenschauen wird zentral ausgelegt. Das Werbematerial wird nach Ende der Ausstellung nicht zurückgegeben.

6. Aufsicht

Die Ausstellung wird durch Personal des Veranstalters beaufsichtigt. Eine Betreuung seitens der Verlage ist nicht erforderlich.

7. Ausstellerverzeichnis

Alle Aussteller werden gebührenfrei gemäß ihrer Angaben ins Ausstellerverzeichnis aufgenommen sowie im Internet auf www.buchwochen.de verlinkt.

8. Anmeldeschluss / Rücktritt

Anmeldeschluss: 15. Juli 2022.
Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss sind die vollen Teilnahmegebühren zu zahlen.
Finden die Stuttgarter Buchwochen aufgrund neuer behördlicher Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht statt, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Aussteller haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihnen hierdurch entstehenden Schäden.

9. Mindestrechnungsbetrag

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Wirtschaftlichkeit einen Mindestrechnungsbetrag von netto 28,– € erheben.

10. Verlust / Beschädigung

Der Verband übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Exponate.